Warnung vor Betrug beim Online-Kauf von Brennholz

Schreiben Sie über etwas, womit Sie vertraut sind. Wenn Sie nicht viel über ein bestimmtes Thema wissen, das für Ihre Leser von Interesse ist, laden Sie einen Experten ein, darüber zu schreiben.

Der Bundesverband Brennholzhandel und Brennholzproduktion e.V. warnt vor Betrug beim Online-Brennholzkauf. Brennholz ist derzeit teuer, daher suchen viele Menschen nach Schnäppchen und werden im Internet fündig. Immer wieder werden uns Betrugsfälle gemeldet. Interessenten bezahlten das gewünschte Holz im voraus, etwa per Kreditkarte oder Banküberweisung, erhielten die Ware jedoch nicht. Wir raten Ihnen, bei unbekannten Anbietern auf keinen Fall in Vorkasse zu gehen, sondern möglichst auf Rechnung zu bestellen oder bei Lieferung der Ware in bar zu zahlen.
Das perfide daran ist, daß die Betrüger Internetseiten von seriösen Brennholzhändlern stehlen (Identitätsdiebstahl) und den Kunden darüber in Sicherheit wähnen.

Vor der Betrugsmasche sind auch Händler unseres Verbandes betroffen. Deshalb haben wir mehrere Anzeigen bei der Kriminalpolizei erstattet.
Unser Rat: Kaufen Sie nur bei seriösen Händlern, die Sie kennen. Unsere geprüften Mitgliedsbetriebe finden Sie unter diesem Link: 
https://server41.der-moderne-verein.de/webportal/profiles/suche/?MANDANT_KEY=eac231cbc25fa86a954e69296fc303e6


Wie können Sie betrügerische Internetseiten erkennen?
Unser Tip:

– Häufig fehlt das Impressum oder es ist nicht rechtskonform.
– Angebote für Brennholz spiegeln einen guten Preis vor (Sonder-Angebot) oder werben mit sofortiger Lieferung.
– Die Bestellkorrespondenz erfolgt häufig über Whats-App oder nur telefonisch oder per facebook.
– Es wird angeblich auch bei großer Entfernung zum Kunden geliefert und vorgegaukelt, man habe eine Lieferstelle in der Nähe.
– Bankverbindungen für Vorkassezahlungen sind im Ausland
– Telefonnummern stimmen nicht mit dem Standort des Anbieters überein
– Kontaktdaten stimmem nicht mit der dargestellten Internetseite überein, weil diese gestohlen wurde.
Seien Sie vorsichtig! Die uns gemeldeten Schäden sind enorm.


Sie können die Betrüger nach einer kleinen, simplen Formel an 3 Merkmalen erkennen:
1. Das Holz wird zu einem vermeintlich unschlagbaren Preis angeboten und liegt deutlich unter den Marktpreisen anderer Händler.
2. Der Händler wirbt mit einer sofortigen oder schnellen Lieferung mit bundesweiter, kostenloser Zustellung.
3. Der Händler verlangt Vorkasse, damit Sie dieses „Schnäppchen“ bekommen und lässt keine andere Zahlungsmethode zu.
Wenn diese 3 Merkmale zusammentreffen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß es sich um einen Fake-Shop handelt.

Sind Sie schon Opfer eines Betrügers geworden, erstatten Sie unbedingt Anzeige bei der Polizei!
Auch eine Mitteilung an die Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale.de hilft weiter, diesen Betrüger das Handwerk zu legen.



Bitte verzichten Sie auf Anrufe in unserer Geschäftsstelle. Wir können aufgrund der Menge der Anrufe durch Geschädigte diese derzeit nicht mehr entgegennehmen.
Die für Sie zuständige Verbraucherschutzzentrale oder Internetportale zum Finden vor Fakeshops sind die richtige Adresse, um betrügerische Seiten bekannt zu machen!

https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560
https://www.trustedshops.de/fake-shops/


Brennholzpreis
von michael.herfort 7. Oktober 2024
Pressemitteilung des HKI vom 30.6.23 zum Thema Feinstaubreduzierung HKI unterstützt die konsequente Feinstaubreduzierung im Rahmen der klimapolitischen Ziele und fordert für eine konsequente Markteinführung entsprechende Fördermaßnahmen Die Notwendigkeit der Emissionsminderung im Bereich des Feinstaubs waren und sind bei klassischen Wohnraum- bzw. Einzelraumfeuerstätten ein zentrales Thema und sind auch im verbandspolitischen Kontext immer stärker im Fokus der zentralen Verbandsarbeit. Auch wenn bereits moderne Geräte über einen optimierten Feuerraum mit entsprechender Primär- und Sekundärluftführung sowie über neuste Brennraummaterialien und -geometrien oder auch einer elektronischen Steuerung verfügen, tragen innovative Technologien (sekundäre Emissionsminderung) wie Partikelabscheider und Katalysatoren dazu bei, die (Staub)Emissionen nochmals entscheidend zu reduzieren. Für eine schnelle und konsequente Markteinführung fordert der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) daher entsprechende Fördermaßnahmen. Nur so können notwendige Stückzahlen erreicht und die aktuellen Kosten wirkungsvoll gesenkt werden. Diese Förderung muss sich an Anbieter von Einzelraumfeuerungen mit integriertem Abscheider genauso richten wie an Hersteller von separat angebotenen Abscheidern, die sich im Idealfall auch in bestehende Anlagen nachrüsten lassen. Voraussetzung für eine Förderung – Prüfung nach einer anerkannten Regel der Technik Als Voraussetzung für eine Förderung muss eine vorangegangene Prüfung der Produkte nach anerkannten Regeln der Technik sein. So kann zwar die Bewertung von integrierten Abscheidern im Rahmen der Produkttypprüfung – zumindest was die PM-Masse betrifft erfolgen, aber für separate Abscheider für Einzelraumfeuerungen gibt es keine praktikable technische Regel. Daher treibt der HKI die Standardisierung der Bewertung der Abscheidewirkung solcher sekundären Emissionsminderungsmaßnahmen voran und unterstützt jegliche Bemühungen diese Technik für alle zugänglich und erschwinglich zu machen. Erst damit kann ein Abscheider sicher in das bestehende System eingebunden werden und seine Abscheidewirkung ist sichergestellt. Ohne anerkannte Zulassungsbedingungen und -regeln ist den Herstellern die Möglichkeit genommen, geprüfte und somit sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Validierung ist eine Grundvoraussetzung Um also das Emissionsminderungsvermögen bspw. bei elektrostatischen Abscheidern überhaupt bewerten und vergleichen zu können, sind in entsprechenden Normen und/oder technische Regeln sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene, definierte Prüfaufbauten und transparente Prüfverfahren mit entsprechend einheitlichen Prüfkriterien unabdingbar. Nur so können vergleichbare Ergebnisse erzielt werden, auch wenn die Prüfungen von verschiedenen Prüfinstituten durchgeführt werden. Erste Ansätze sind vorhanden bedürfen allerdings unbedingt einer Validierung. Um ein solches Projekt voranzutreiben wäre eine Projektförderung seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bzw. des Umweltbundesamtes von enormer Bedeutung. Bezahlbarkeit, Betreibersicherheit und Planbarkeit stehen im Mittelpunkt Darüber hinaus ist eine konsequente Nachrüststrategie mit gezielten Investitionsanreizen in Form von Aufklärungs- und Informationskampagnen in Verbindung mit Förderprogrammen wesentlich, um die Benutzer älterer Feuerstätten einen Anreiz zur Nachrüstung zu geben und die nicht ganz unerhebliche finanzielle Mehrbelastung durch die Installation eines Abscheiders abzufedern. Die Förderung sollte die Kosten der zusätzlichen Emissionsminderung also weitgehend kompensieren und eine ökologische Lenkungswirkung bei den Betreibern erzielen. Auch wenn sich das Problem der Luftverunreinigung durch Staubemissionen aus der Holzverbrennung durch die Einführung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) in den letzten Jahren deutlich reduziert hat, ist es richtig und wichtig auf dem Gebiet der Emissionsminderung weiterhin für Entlastung zu sorgen. pdf zum downloaden: PM_Partikelabscheider_HKI Forderung nach Förderung_06_2023
Kamin
von michael.herfort 7. Oktober 2024
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